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30.08.10

Kreditkarten sind böse, Lastschriften sind gut


(nth) Ein Bankenexperte warnt eindringlich vor Käufen mit der Kreditkarte und rät zur Lastschrift. Gesunden Menschenverstand benötigt man auf alle Fälle für beide Shopping-Varianten.

Ware bestellt und bezahlt, aber nie erhalten und der entsprechende Händler in Hongkong unerreichbar. Was als Schnäppchen im Internet begann, wurde für einen Studenten am Ende zur teuren Nervenprobe. „Ich habe mir extra eine Kreditkarte besorgt, damit ich das Geld nach Hongkong transferieren konnte“, so der Student. Dann aber brach der Händler den Kontakt ab und reagierte auch nicht mehr auf Mails. Sechs Wochen später schrieb der Student seine 60 Euro ab. Denn anders als bei einer Lastschrift ist per Kreditkarte gezahltes Geld unwiderruflich weg.

Rechtsfolgen der Zahlungsarten komplett unterschiedlich

Derzeit arbeitet Georg Bitter, Professor für Bankenrecht an der Universität Mannheim, an einer Studie, die sich mit Kreditkarten- und Lastschriftzahlungen im Internet beschäftigt. In der „Süddeutschen Zeitung“ stellte Bitter folgende These auf: „Die Rechtsfolgen beider Zahlungsarten sind komplett unterschiedlich.“ Die Argumente des Professors stellten die Lastschrift wesentlich verbraucherfreundlicher dar und sie habe sich seit Langem bewährt. Käufe im Internet per Kreditkarten hingegen sollten, laut Bitter, gut überlegt werden: „Wenn die Ware defekt ist, kann der Käufer die Zahlung nur widerrufen, sofern er die Option Lastschrift angekreuzt hat. Bei einer Kreditkartenzahlung kann er das Geld nicht zurückbuchen lassen.“ Wenn es hart auf hart kommt, müsse der Kunde bei Zahlung mit Kreditkarte das Geld vom Lieferanten einklagen, meint Bitter.

In Panik sollten Kreditkarteninhaber dennoch nicht verfallen, da Bitter, nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, von Extremfällen ausgehe. „Wer nicht bei einem sensationell günstigen und zweifelhaften Online-Shop aus Fernost mit Kreditkarte einkauft, wird in der Regel kaum Probleme haben“, sagt Thomas Bradler, Experte für Fernabsatzrecht bei der Verbraucherzentrale NRW.

Kundenfreundliche Lastschrift

Vom Grundsatz her hat der Online-Kauf per Kreditkarte im Internet sogar Vorteile gegenüber dem klassischen Erwerb im Geschäft: Das Fernabsatzgesetz schreibt bei Käufen im Internet das Recht vor, Waren ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen wieder zurückzugeben. Somit muss der deutsche Online-Händler dann die Kaufsumme anstandslos zurückerstatten. In einem Geschäft vor Ort würde der Händler das wohl maximal aus Kulanz machen – denn gesetzlich verpflichtet ist er dazu nicht.

Generell jedoch sieht auch Verbraucherschützer Bradler einen Kauf per Lastschrift als kundenfreundlicher an: „Denn Geld, das per Lastschrift vom Konto abgebucht wird, lässt sich zurückholen.“ Bei einer unrechtmäßig erfolgten Abbuchung können Bankkunden das Geld mindestens sechs Wochen lang zurückbuchen lassen. Wer aber zu lange auf die bestellte Ware hofft und verspätet reagiert, ist auch mit der Lastschriftzahlung sein Geld los.

Generell sollte man aber beim Online-Kauf vorsichtig sein und dem Händler nicht blind vertrauen. Der Kunde sollte sich erst über die Seriosität des Anbieters informieren und beispielsweise Bewertungen anderer Käufer im Internet nachlesen.

Das gilt ebenso für Versandhändler, die mit Katalogen arbeiten. Dann erst sollte man die Entscheidung zwischen Lastschrift und Kreditkarte treffen. Hat man allerdings schon vorher Zweifel und ein komisches Gefühl, empfiehlt Thomas Bradler besondere Vorsicht walten zu lassen: „Wer ganz sicher gehen will, sollte per Nachnahme und somit per Barzahlung bestellen, dann ist das Paket nämlich schon mal vor Ort, bevor das Geld weg ist.“

Quelle: Focus Money online vom 10.08.2010


 

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