Tücken der Steuererklärung
(nth) Viele Anleger geben ihrem Finanzamt in der Steuererklärung für 2009 völlig ahnungslos das Einverständnis zum automatischen Kontenabruf. Durch bestimmte Angaben in den Formularen geben sie dem Fiskus grünes Licht zum ermitteln der Konten und Depots.
Wenn das Finanzamt die Gelegenheit beim Schopfe packt, fliegen nicht deklarierte Zinsen, Spekulationsgewinne und andere Steuersünden auf. Da kann auch schon mal die Frage nach der Herkunft bestimmter Gelder aufkommen.
Dieses Einverständnis zum Kontenabruf geben Anleger automatisch an folgenden Stellen in der Steuererklärung:
- Sie beantragen die „Günstigerprüfung“ mit der Zahl 1 in Zeile 4 auf der Anlage KAP, weil ihr persönlicher Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungssteuer mit 25 Prozent
- Das Finanzamt soll ihre außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Arztkosten, anerkennen. Aus diesem Grunde tragen sie im Mantelbogen in Zeile 73 ihre Kapitaleinnahmen ein oder sie bestätigen in Zeile 72, dass ihre Kapitaleinnahmen nicht höher als der Sparerpauschbetrag sind.
- Sie haben gespendet und machen im Mantelbogen in Zeile 57 Angaben zu ihren Kapitaleinnahmen, damit sie hohe Spenden absetzen können.
Prüfen sie also vor Abgabe der Steuererklärung, ob sie Kapitaleinkünfte verschwiegen haben. Besprechen sie eventuelle Steuersünden mit einem Steuerberater, bevor es zum Kontenabruf kommt.
Quelle: Finanztest, Ausgabe: August 2010
